Sony DSR-DR1000 DVD Recorder User Manual


 
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Um Feuergefahr und die Gefahr eines elektrischen
Schlages zu vermeiden, darf das Gerät weder Regen noch
Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
Um einen elektrischen Schlag zu vermeiden, darf das
Gehäuse nicht geöffnet werden. Überlassen Sie
Wartungsarbeiten stets nur qualifiziertem Fachpersonal.
DIESES GERÄT MUSS GEERDET WERDEN.
ACHTUNG
Das Gerät ist nicht tropf- und spritzwassersicher, daher
dürfen keine mit Flüssigkeiten gefüllten Gegenstände,
z. B. Vasen, darauf abgestellt werden.
Solange das Netzkabel an eine Netzsteckdose
angeschlossen ist, bleibt das Gerät auch im
ausgeschalteten Zustand mit dem Stromnetz verbunden.
Das Gerät nicht an Orten aufstellen, z.B. in Bücherregalen
oder Einbauschränken, wo keine ausreichende Belüftung
gewährleistet ist.
Der Hauptschalter dieses Geräts befindet sich an der
Rückwand.
Stellen Sie das Gerät so auf, dass jederzeitiger Zugriff auf
diesen Hauptschalter gewährleistet ist.
Zum Netzanschluß dieses Gerätes ist eine geprüfte Leitung
zu verwenden. Es sind die zutreffenden nationalen
Errichtungs- und/oder Gerätebestimmungen zu beachten.
(Für einen Nennstrom bis 6A)
Es ist eine geprüfte flexible PVC-ummantelte Leitung
entsprechend IEC 60227 (H05VV-F 3G 0.75 mm
2
oder
H05VVH2-F 3G 0.75 mm
2
) zu verwenden.
Andernfalls ist eine flexible Leitung aus systhetischem
Gummi entsprechend IEC60245 (Bauartkurzzeichen
H05RR-F 3G 0.75 mm
2
) zu verwenden.
Für Kunden in Europa (DSR-DR1000P)
Dieses Produkt besitzt die CE-Kennzeichnung und erfüllt
sowohl die EMV-Direktive (89/336/EEC) als auch die
Direktive Niederspannung (73/23/EEC) der
EG-Kommission.
Die Erfüllung dieser Direktiven bedeutet Konformität für
die folgenden Europäischen Normen:
EN60065: Produktsicherheit
EN55103-1: Elektromagnetische Interferenz (Emission)
EN55103-2: Elektromagnetische Empfindlichkeit
(Immunität)
Dieses Produkt ist für den Einsatz unter folgenden
elektromagnetischen Bedingungen ausgelegt:
E1 (Wohnbereich), E2 (kommerzieller und in
beschränktem Maße industrieller Bereich), E3
(Stadtbereich im Freien) und E4 (kontrollierter EMV-
Bereich, z.B. Fernsehstudio).
VORSICHT
1. Für Ihren privat genutzten Videorecorder muß eine
Fernseh-Rundfunk-Genehmigung beantragt
werden, sofern nicht bereits eine Genehmigung für
ein Fernsehgerät desselben Haushaltes vorliegt. Im
geschäftlichen Bereich ist jeder einzelne
Videorecorder anmelde- und gebührenpflichtig.
(Auskunft ggf. bei der GEZ oder den
Rundfunkanstalten.)
2. Im privaten Bereich ist die Aufzeichnung von
urheberrechtlich geschützten Werken auf Bild-
und Tonträger gestattet. Die entsprechenden
Urheber- Vergütungen sind im Kaufpreis des
Gerätes enthalten. Öffentliche Wiedergabe oder
Verbreitung von mitgeschnittenen
Fernsehsendungen ist ohne Erlaubnis nicht
zulässig, verpflichtet zu Schadenersatz und ist
gegebenenfalls strafbar.
3. Im Rahmen der Regelung des §47 des
Urheberrechtsgesetzes sind Aufzeichnungen von
Schulfernsehprogrammen gestattet. Mitschnitte
von Schulfunksendungen dürfen jedoch nur für
den Unterricht verwendet werden und sind
spätestens am Ende des laufenden Schuljahres zu
löschen.