Sony KDF-50E2000 Projection Television User Manual


 
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DE
Fernsehen
Verwenden des elektronischen Programmführers
EPG
1 Drücken Sie im Digitalmodus , um den
elektronischen Programmführer EPG
aufzurufen.
2 Gehen Sie vor, wie in der nachfolgenden
Tabelle beschrieben wird.
Hinweis
Programminformationen werden nur angezeigt, wenn der
betreffende Sender solche ausstrahlt.
EPG (digitaler elektronischer Programmführer)
Gewünschte Funktion Notwendige Aktion
Ausschalten des elektronischen
Programmführers EPG
Drücken Sie .
In EPG navigieren Drücken Sie
F/f/G/g.
Ansehen der aktuellen Sendung Drücken Sie , während die aktuelle Sendung ausgewählt ist.
Ordnen der Programminformation nach
Kategorien – Kategorienliste
1 Drücken Sie die blaue Taste.
2 Wählen Sie mit
F/f/G/g die gewünschte Kategorie. Der
Name der Kategorie wird seitlich angezeigt.
Verfügbare Kategorien sind:
“Alle Kategorien”: Enthält alle verfügbaren Sender.
“Nachrichten”: Enthält alle Nachrichtensender.
3 Drücken Sie .
Der digitale Programmführer (EPG) zeigt nun nur die aktuellen
Programme, die zur ausgewählten Kategorie gehören.
Programmieren einer Aufnahme – Timer-
Aufnahme
1 Wählen Sie mit F/f/G/g die zukünftige Sendung aus, die
aufgenommen werden soll.
2 Drücken Sie .
3 Wählen Sie mit
F/f die Option “Timer-Aufnahme”.
4 Drücken Sie , um die Timer von Fernsehgerät und
Videorecorder einzustellen.
Neben der Programminformation zur betreffenden Sendung erscheint das
Symbol . Die Anzeige an der Vorderseite des Fernsehgeräts
leuchtet auf.
Hinweise
Den Aufnahme-Timer des Videorecorders können Sie nur dann am Fernsehgerät
einstellen, wenn der Videorecorder Smartlink-kompatibel ist. Wenn Ihr
Videorecorder nicht Smartlink-kompatibel ist, wird eine Meldung eingeblendet,
um Sie daran zu erinnern, den Timer Ihres Videorecorders einzustellen.
Nach dem Beginn einer Aufnahme können Sie das Fernsehgerät in den
Standby-Betrieb schalten. Wenn Sie es jedoch ganz ausschalten, wir die
Aufnahme abgebrochen.
Wenn eine Sendung mit Altersbeschränkung ausgewählt wurde, wird ein
Meldung eingeblendet, die zur Eingabe eines PIN-Codes auffordert. Näheres
dazu finden Sie unter “Kindersicherung” auf Seite 29.
Fortsetzung