JVC HR-S7500EH Flat Panel Television User Manual


 
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Bei Nichtbeachtung der folgenden Sicherheitshinweise können Schäden am Videorecorder, an der
Fernbedienung oder an der Videocassette auftreten.
1. Den Videorecorder NICHT aufstellen...
... wo er extremen Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt ist.
... wo er direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.
... wo er starker Staubeinwirkung ausgesetzt ist.
... wo er starken Magnetfeldern ausgesetzt ist.
... wo keine stabile Aufstellung gewährleistet oder wo er Vibrationen ausgesetzt ist.
2. Die Belüftungsöffnungen des Recorders
NIEMALS blockieren.
3. Den Recorder und die Fernbedienung
NIEMALS einer hohen Gewichtsbelastung aussetzen.
4. In den Recorder und die Fernbedienung
NIEMALS Flüssigkeit eindringen lassen.
5. Den Recorder beim Transportieren
NIEMALS starken Erschütterungen aussetzen.
KONDENSATIONSNIEDERSCHLAG
Bei einem starkem Wechsel der Umgebungstemperatur von kalt zu warm bzw. bei extremer Luftfeuchtigkeit kann es zum
Kondensationsniederschlag am Videorecorder kommen (wie beim Einfüllen einer kalten Flüssigkeit an der Glasaußenseite).
Kondensationsniederschlag am Kopfrad kann schwere Bandschäden verursachen. In einer Umgebung, in der
Kondensationsniederschlag auftreten kann, sollte der Recorder für einige Stunden eingeschaltet bleiben, bis sich die
Feuchtigkeit im Geräteinneren verflüchtigt hat.
KOPFREINIGUNG
Wenn sich Schmutz- und Staubpartikel an den Videoköpfen anlagern, kann es zu Bildunschärfen und -aussetzern
kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren JVC Service.
Mit der Taste STANDBY/ON
wird nur die Betriebsspannung des Geräts ein- und ausgeschaltet. " " bedeutet "in
Betriebsbereitschaft", "
" bedeutet " in Betrieb".
Mit diesem Videorecorder in Long Play bespielte Bänder können nicht mit Videorecordern abgespielt werden, die
nur mit einer Bandgeschwindigkeit arbeiten.
Für Italien:
"Es wird bestätigt, daß dieses Gerät der Firma JVC der ministeriellen Verordnung Nr. 548 vom 28. August 1995
entspricht (veröffentlicht in der Offiziellen Gazette der Republik Italien Nr. 301 am 28. Dezember 1995)."